← Zurück zu WahlPuls
WahlPuls

Datenschutzerklärung

Version 0.5 · Stand: 22. August 2026

Version 0.5 · Stand: 22. August 2026 Konsolidierte Launch-Fassung

Kurzüberblick. WahlPuls verarbeitet personenbezogene Daten nur für die Bereitstellung des Dienstes, die sichere Anmeldung, die Erfassung und Prüfung nichtamtlicher Wahlergebnisse, die Integritäts- und Missbrauchsabwehr, technische Kommunikation und – soweit aktiviert – gesondert ausgewiesene optionale Funktionen. Die nachfolgenden Abschnitte erläutern Datenkategorien, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauern und Betroffenenrechte.

1. Verantwortlicher

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:

Track Vision Inhaber: Thomas Ulbricht Fritz-Lesch-Str. 35 13053 Berlin Deutschland E-Mail: info@wahlpuls.com Website: https://www.wahlpuls.com

Ein Datenschutzbeauftragter ist derzeit nicht benannt. Ob eine gesetzliche Benennungspflicht besteht, wird fortlaufend anhand von Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG geprüft. Soweit künftig ein Datenschutzbeauftragter benannt wird, werden dessen Kontaktdaten an dieser Stelle veröffentlicht.

2. Grundsätze der Verarbeitung

WahlPuls verarbeitet personenbezogene Daten nach den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit. Zugriffe und Aufbewahrungen werden auf das für den jeweiligen Zweck erforderliche Maß begrenzt.

WahlPuls ist keine amtliche Wahlsoftware. Die Verarbeitung von Auszählungs- und Ergebnisdaten dient der nichtamtlichen Erfassung, Plausibilitäts- und Konfliktprüfung sowie Ergebnisdarstellung. Soweit Ergebnisdaten keinen Bezug zu einer identifizierten oder identifizierbaren Person haben, fallen sie für sich genommen nicht unter die DSGVO. Ein Personenbezug kann jedoch durch die Zuordnung zu Nutzerkonten, Zeitstempeln, Protokollen oder Freitextangaben entstehen.

3. Welche Daten wir verarbeiten

Kontodaten: bestätigte deutsche Mobilfunknummer, interne Nutzer-ID, Rolle, optional E-Mail-Adresse sowie freiwillige Namensangaben, soweit verwendet.

Authentifizierungsdaten: Anmelde- und Sitzungsinformationen, technische Authentifizierungsmerkmale und – soweit der eingesetzte Authentifizierungsdienst dies verarbeitet – Passwort-Hash oder vergleichbare Sicherheitsdaten.

Geräte- und Sicherheitsdaten: Push-Token bzw. Installationskennungen, App- und Geräteinformationen, Anmelde-, Sicherheits-, Fehler-, Synchronisations- und Missbrauchsereignisse.

Wahl- und Zuordnungsdaten: Wahltermin, Wahlart, Gebiet, Wahlkreis, Wahlbezirk, Wahllokalnummer, Wahllokaltyp und Zuordnung einer Eingabe zum jeweiligen Nutzerkonto.

Auszählungs- und Versionsdaten: Stimmenzahlen, ungültige oder teilweise ungültige Stimmzettel, Zeitstempel, Angaben zur Urnenöffnung, Prüfstatus, bestätigte Fassungen, Änderungen und erforderliche sachliche Vermerke.

Konflikt- und Prüfdaten: Abweichungen zwischen Erfassungen, Plausibilitäts- und Konflikthinweise, Bestätigungen, erneute Prüfungen, Entscheidungen autorisierter Administratoren und dafür verwendete Referenzinformationen.

Kommunikations- und Supportdaten: Inhalt und Metadaten von Supportanfragen, E-Mail- oder sonstiger Kommunikation.

Reichweiten-/Nutzungsdaten nur soweit aktiviert: pseudonyme Kennung, aufgerufener Wahltermin, Zeitpunkte und Anzahl von Aufrufen von Live-Ergebnissen.

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen

Die Verarbeitung zur Registrierung, Kontoverwaltung, Authentifizierung, Bereitstellung der ausdrücklich gewünschten Funktionen, Synchronisation, Übermittlung von Auszählungen und vertragsbezogenen Kommunikation erfolgt, soweit erforderlich, auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO.

Die Verarbeitung zur Systemsicherheit, Missbrauchsabwehr, Integrität der Live-Ergebnisse, Aufklärung erheblicher Manipulationsverdachtsfälle, Protokollierung sicherheitsrelevanter Vorgänge sowie zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen kann auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO beruhen. Unsere berechtigten Interessen sind insbesondere der Schutz des Dienstes und seiner Nutzer, die Nachvollziehbarkeit von Eingaben und Änderungen, die Vermeidung und Aufklärung von Manipulation sowie die Sicherung einer belastbaren Beweiskette. Soweit Interessen oder Grundrechte der betroffenen Person überwiegen, erfolgt die Verarbeitung auf dieser Grundlage nicht.

Soweit WahlPuls gesetzlichen Pflichten unterliegt, erfolgt die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO.

Optionale Verarbeitungen, die weder zur Vertragserfüllung noch aufgrund eines überwiegenden berechtigten Interesses oder einer gesetzlichen Pflicht erforderlich sind, werden nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO aktiviert. Einwilligungen können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Soweit Informationen in einer Endeinrichtung gespeichert oder aus ihr ausgelesen werden, richtet sich die Zulässigkeit zusätzlich nach § 25 TDDDG. Technisch unbedingt erforderliche Vorgänge, die notwendig sind, um einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst bereitzustellen, können ohne Einwilligung zulässig sein; nicht erforderliche Analyse-, Marketing- oder Trackingzugriffe werden erst nach wirksamer Einwilligung aktiviert.

5. Registrierung und Pflichtangaben

Für die Übermittlung von Auszählungs- oder Ergebnisdaten sind die bestätigte Mobilfunknummer und eine interne Nutzer-ID erforderlich. Ohne diese Angaben können registrierungspflichtige Funktionen nicht bereitgestellt werden. Vor- und Nachname sind für normale Nutzer freiwillig, soweit eine bestimmte Funktion oder Rolle nicht ausdrücklich etwas anderes erfordert.

Reine Informationsbereiche und eine ausschließlich lokale Simulation können, soweit technisch vorgesehen, ohne registriertes Nutzerkonto genutzt werden.

6. Nachvollziehbarkeit, Protokollierung und Missbrauchsabwehr

Zur Sicherung der Integrität von WahlPuls können wir im gesetzlich zulässigen Umfang dokumentieren, welches Nutzerkonto wann ein Wahllokal ausgewählt hat, welche Daten erstmals und später übermittelt wurden, welche bestätigten Fassungen und Änderungen vorliegen, wann Bestätigungen erfolgten, welche Konflikt- oder Prüfhinweise ausgelöst beziehungsweise angezeigt wurden und welche Referenzinformationen für eine Prüfung verwendet wurden.

Interne Plausibilitäts-, Konflikt- und Fraud-Parameter können aus Sicherheits- und Qualitätsgründen technisch verändert werden. Ein technisches Prüfsignal oder eine Abweichung beweist für sich allein weder eine Falschangabe noch Vorsatz oder schuldhaftes Verhalten. Dauerhafte Sperren, endgültige Ausschlüsse oder sonstige rechtlich oder ähnlich erhebliche Maßnahmen werden nicht ausschließlich aufgrund eines automatisierten Prüfsignals getroffen.

Bei konkreten Anhaltspunkten für erheblichen Missbrauch können vorhandene Protokolle und Nachweise zur Sachverhaltsaufklärung sowie zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen verarbeitet und für die hierfür erforderliche Dauer gesichert werden, soweit hierfür eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht. Die Nutzungsbedingungen schaffen für sich allein keine eigenständige datenschutzrechtliche Erlaubnis zur Speicherung.

7. Automatisierte Prüfungen und Entscheidungen

WahlPuls kann rechnerische Unstimmigkeiten, Mehrfacherfassungen, auffällige Abweichungen und sonstige Konflikte automatisiert erkennen und priorisieren. Diese Prüfungen dienen der Qualitätssicherung und Missbrauchserkennung.

WahlPuls trifft keine ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhende Entscheidung im Sinne des Art. 22 DSGVO, die gegenüber einem Nutzer rechtliche Wirkung entfaltet oder ihn in ähnlich erheblicher Weise beeinträchtigt. Dauerhafte Sperren, endgültige Ausschlüsse oder vergleichbar erhebliche Maßnahmen werden nachvollziehbar geprüft und nicht allein durch einen automatisierten Schwellenwert ausgelöst.

8. Lokale Speicherung, Offline-Funktion und Exporte

Begonnene und noch nicht vollständig übertragene Auszählungen, Sitzung, Einstellungen und Offline-Warteschlangen können im geschützten App-Bereich lokal gespeichert werden. In der Android-Version werden diese Daten mit einem durch den Android-Keystore geschützten Geräteschlüssel und authentifizierter Verschlüsselung gesichert, soweit die technische Implementierung dies wie vorgesehen nutzt.

Nach bestätigter Serverübernahme werden lokale Kopien auf das technisch und fachlich erforderliche Maß reduziert. CSV- oder JSON-Exporte entstehen nur nach einer ausdrücklichen Nutzeraktion. Nutzer sind dafür verantwortlich, exportierte Dateien auf ihrem Endgerät oder in von ihnen gewählten Speicherorten angemessen zu schützen.

Soweit die lokale Speicherung ausschließlich für die ausdrücklich gewünschte Offline-, Sitzungs-, Synchronisations- oder Wiederherstellungsfunktion unbedingt erforderlich ist, stützen wir den Zugriff auf § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG.

9. Freitextvermerke

Freitextvermerke sind ausschließlich für sachliche Auffälligkeiten bei der Auszählung bestimmt. Nutzer sollen dort keine Namen, Kontaktdaten, politischen Ansichten oder sonstige unnötige personenbezogene Angaben über Wahlhelfer, Wahlbeobachter, Wähler oder andere Dritte eintragen.

Werden dennoch personenbezogene Daten Dritter eingetragen, prüfen wir deren weitere Speicherung im Rahmen der gesetzlichen Pflichten und Betroffenenrechte. Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO sollen nicht in Freitextfeldern erfasst werden.

10. Reichweitenmessung der Live-Ergebnisse

Soweit die personenbezogene oder pseudonyme Reichweitenmessung aktiviert wird, kann WahlPuls eine interne registrierte oder anonyme Kennung, den aufgerufenen Wahltermin sowie Zeitpunkt und Anzahl der Aufrufe verarbeiten, um eindeutige Zuschauer und Gesamtaufrufe je Wahl zu ermitteln.

In der Hauptadministration werden hierfür grundsätzlich zusammengefasste Werte angezeigt. Namen und vollständige Mobilfunknummern werden für die Reichweitenstatistik nicht benötigt.

Eine personenbezogene oder pseudonyme Reichweitenmessung wird erst aktiviert, wenn vor Produktivbetrieb Zweck, Datenumfang, Rechtsgrundlage, §-25-TDDDG-Bewertung und Löschfrist dokumentiert sind. Soweit dafür eine Einwilligung erforderlich ist, bleibt die Funktion bis zur wirksamen Einwilligung deaktiviert. Ohne tragfähige Rechtsgrundlage wird nur eine anonyme beziehungsweise nicht personenbezogene Statistik eingesetzt.

Rohdaten einer aktivierten pseudonymen Reichweitenmessung werden grundsätzlich spätestens 90 Tage nach dem jeweiligen Wahltermin anonymisiert oder gelöscht, soweit keine kürzere Frist technisch möglich und sachgerecht ist.

11. Empfänger und eingesetzte Dienstleister

Wir setzen für den Betrieb von WahlPuls externe Dienstleister ein. Diese erhalten personenbezogene Daten nur, soweit dies für die jeweilige Leistung erforderlich ist und eine rechtliche Grundlage besteht. Soweit ein Dienstleister personenbezogene Daten in unserem Auftrag verarbeitet, wird vor Produktivnutzung ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

Zum derzeit vorgesehenen technischen Aufbau gehören insbesondere:

Supabase: Datenbank, Authentifizierung und Serverfunktionen.

seven.io: Versand einmaliger SMS-Codes.

Google Firebase Cloud Messaging: Push-Benachrichtigungen.

Google Firebase Crashlytics: technische Absturz- und Fehleranalyse.

Resend: technische E-Mail-Benachrichtigungen.

Hostinger: Hosting und technische Bereitstellung der WahlPuls-Webseite und des Hauptadministrator-Portals.

Weitere technische Sicherheits- oder Monitoring-Dienstleister nur, wenn sie vor Einsatz datenschutzrechtlich geprüft und in dieser Erklärung beziehungsweise den erforderlichen Informationen berücksichtigt werden.

12. Firebase Cloud Messaging und Firebase Crashlytics

Für Push-Benachrichtigungen kann Firebase Cloud Messaging (FCM) eingesetzt werden, soweit der Nutzer Push-Benachrichtigungen aktiviert oder die konkrete Benachrichtigungsfunktion anderweitig ausdrücklich nutzt. Dabei können insbesondere Push-Token beziehungsweise Firebase-Installationskennungen sowie technische Geräte- und App-Informationen verarbeitet werden. Push-Nachrichten sollen keine detaillierten Stimmenwerte, Klarnamen oder vollständigen Kontaktdaten enthalten, soweit dies für die jeweilige Benachrichtigung nicht zwingend erforderlich ist.

Firebase Crashlytics wird zur Diagnose von App-Abstürzen und nicht behandelten Fehlern eingesetzt. Dabei können insbesondere Crashlytics-Installationskennungen, Firebase-Installationskennungen, Sitzungskennungen, Zeitstempel, App-Version, Betriebssystem- und Geräteinformationen sowie Crash- und Stacktrace-Daten verarbeitet werden. WahlPuls hinterlegt nach dem vorgesehenen Konzept keine Mobilfunknummer, Wahllokalidentität, Stimmenwerte oder Klarnamen als benutzerdefinierte Crashlytics-Attribute.

Crashlytics verarbeitet und speichert Daten auf globaler Google-Infrastruktur. Nach den derzeit veröffentlichten Firebase-Informationen werden Crash-Stacktraces und zugehörige Kennungen regulär 90 Tage aufbewahrt, bevor der Löschprozess aus Live- und Sicherungssystemen beginnt. Änderungen der Anbieterbedingungen können zu abweichenden technischen Fristen führen.

Vor Produktivbetrieb wird für Firebase Crashlytics gesondert dokumentiert, auf welche Rechtsgrundlage die konkrete Konfiguration gestützt wird und ob § 25 TDDDG einen vorherigen Consent verlangt. Soweit Crashlytics auf dem Endgerät Informationen speichert oder ausliest und dies nicht unbedingt erforderlich ist, wird die Erfassung erst nach wirksamer Einwilligung aktiviert. Bis zur abgeschlossenen Prüfung wird eine einwilligungsbedürftige Konfiguration nicht ohne vorherige Einwilligung produktiv eingesetzt.

13. Drittlandübermittlungen

Einzelne Dienstleister oder deren Unterauftragnehmer können personenbezogene Daten außerhalb der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeiten. Dies betrifft insbesondere global betriebene Cloud-, Push-, Diagnose- oder E-Mail-Infrastrukturen.

Drittlandübermittlungen erfolgen nur unter den Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO. Soweit ein Angemessenheitsbeschluss besteht und anwendbar ist, kann die Übermittlung darauf gestützt werden. Andernfalls werden insbesondere die von der Europäischen Kommission erlassenen Standardvertragsklauseln und, soweit erforderlich, zusätzliche technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen verwendet. Die jeweils eingesetzten Transfermechanismen und Unterauftragnehmer werden vor Produktivnutzung dokumentiert und regelmäßig überprüft.

Auf Anfrage stellen wir im gesetzlich vorgesehenen Umfang weitere Informationen zu den verwendeten Garantien zur Verfügung.

14. Speicherdauer und Löschung

Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie sie für den jeweiligen Zweck erforderlich sind oder gesetzliche Aufbewahrungs- beziehungsweise Nachweispflichten bestehen. Für WahlPuls gilt ein gesondertes Aufbewahrungs- und Löschkonzept, das die tatsächlichen technischen Systeme und Dienstleister einbezieht.

Nach Kontolöschung wird die vollständige Mobilfunknummer grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten gelöscht, soweit keine kürzere Frist möglich ist und keine konkrete gesetzliche Pflicht, ein fortbestehender Sicherheitszweck oder die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen eine längere, zweckgebundene Aufbewahrung rechtfertigt. Besteht ein konkret dokumentierter Missbrauchs-, Sicherheits- oder Rechtsanspruchsfall, werden nur die hierfür erforderlichen Daten gesperrt weiter aufbewahrt und nach Wegfall des Zwecks gelöscht.

Ein nicht rückrechenbarer, besonders geschützter Prüfwert zur Erkennung missbräuchlicher Neuregistrierungen wird nur gespeichert, wenn hierfür eine dokumentierte Interessenabwägung besteht. Seine Speicherdauer wird risikobasiert festgelegt, regelmäßig überprüft und auf das erforderliche Maß begrenzt; eine feste mehrjährige Aufbewahrung ohne dokumentierte Erforderlichkeit findet nicht statt.

Freiwillige Namensangaben werden nach Kontolöschung grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen gelöscht, soweit keine konkret dokumentierte Ausnahme greift. Pseudonyme Ergebnis-, Versions- und Konfliktdaten werden nur so lange aufbewahrt, wie dies für Integrität, Nachvollziehbarkeit, Sicherheitszwecke oder Rechtsansprüche erforderlich ist; ihre Erforderlichkeit wird regelmäßig überprüft.

Zwischenstände, technische Versanddaten, Reichweiten-Rohdaten und Sicherheitsprotokolle erhalten jeweils eigene, möglichst kurze Fristen im Löschkonzept. Daten, die wegen eines konkret dokumentierten Rechtsstreits oder Missbrauchsfalls benötigt werden, können für die Dauer der notwendigen Rechtsverfolgung beziehungsweise gesetzlichen Verjährungs- oder Aufbewahrungsfristen gesperrt weiter gespeichert werden.

15. Herkunft von Daten

Die meisten personenbezogenen Daten erhalten wir unmittelbar von der betroffenen Person. Vergleichs-, Konflikt- und Referenzinformationen können außerdem aus Eingaben anderer Nutzer desselben Wahllokals, aus automatisierten oder manuellen Prüfungen, aus Rollenvergaben berechtigter Administratoren sowie – soweit künftig eingesetzt – aus öffentlich benannten amtlichen oder sonstigen verlässlichen Wahlquellen stammen.

Soweit personenbezogene Daten nicht unmittelbar bei der betroffenen Person erhoben werden, gelten die Informationen dieser Datenschutzerklärung für diese Verarbeitung, soweit sie die betroffene Person wirksam erreichen und keine gesetzliche Ausnahme besteht. Erfordert Art. 14 DSGVO eine zusätzliche individuelle Information, wird diese innerhalb der gesetzlichen Vorgaben bereitgestellt. Dies kann insbesondere relevant werden, wenn personenbezogene Angaben über andere Nutzer oder Dritte in Konflikt- oder Freitextinformationen enthalten sind.

16. Minderjährige

WahlPuls erhebt derzeit kein Geburtsdatum und führt keine automatische Altersprüfung durch. Minderjährige dürfen ein registriertes Konto nur nutzen, wenn der Nutzungsvertrag nach den gesetzlichen Vorschriften wirksam ist und erforderliche Zustimmungen der gesetzlichen Vertreter vorliegen.

Beruht eine optionale Verarbeitung auf Einwilligung und ist Art. 8 DSGVO auf einen direkt an ein Kind gerichteten Dienst anwendbar, ist bei Personen unter 16 Jahren die Einwilligung beziehungsweise Genehmigung des Trägers der elterlichen Verantwortung erforderlich. WahlPuls muss in diesem Fall unter Berücksichtigung der verfügbaren Technik angemessene Anstrengungen zur Verifizierung unternehmen.

Bis ein belastbares Verfahren dafür umgesetzt ist, werden einwilligungsabhängige Funktionen für Nutzer, bei denen eine solche Einwilligung nicht wirksam nachgewiesen werden kann, nicht aktiviert.

17. Werbung und Sponsorhinweise

Zum Produktivstart sollen ausschließlich klar gekennzeichnete, nicht personalisierte und von WahlPuls kontrollierte Werbe- oder Sponsorflächen ohne nutzerbezogene Profilbildung eingesetzt werden.

Wird künftig ein externes Werbenetzwerk, personalisierte Werbung, Profilbildung, nicht erforderliche Reichweitenmessung oder ein anderer nicht technisch erforderlicher Zugriff auf Endgeräte eingesetzt, wird diese Datenschutzerklärung vor Aktivierung um Anbieter, Datenkategorien, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Speicherdauern und Drittlandtransfers ergänzt. Einwilligungsbedürftige Funktionen werden erst nach wirksamer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG aktiviert.

18. Sicherheit der Verarbeitung

WahlPuls setzt dem Risiko angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein. Dazu gehören nach dem vorgesehenen Sicherheitskonzept insbesondere rollenbasierte Zugriffe, Zeilenzugriffsschutz in der Datenbank, Transportverschlüsselung, getrennte Zugriffe auf Kontaktdaten, Protokollierung sicherheitsrelevanter Aktionen, Backups, Konfliktprüfungen und Schutzmechanismen gegen unbefugte Zugriffe.

Die Maßnahmen werden unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie Art, Umfang, Umständen und Zwecken der Verarbeitung und der Risiken für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Sicherheitsmaßnahmen können aus Schutzgründen nicht in allen technischen Einzelheiten veröffentlicht werden.

19. Rechte betroffener Personen

Betroffene Personen haben bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und das Recht, eine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).

Widerspruch nach Art. 21 DSGVO: Soweit wir personenbezogene Daten auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO stützen, können betroffene Personen aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Wir verarbeiten die betreffenden Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Anfragen und Widerrufe können an info@wahlpuls.com gerichtet werden. Zur Vermeidung einer unbefugten Offenlegung können wir bei begründeten Zweifeln zusätzliche Informationen verlangen, die zur Bestätigung der Identität erforderlich sind.

Die Ausübung von Datenschutzrechten lässt die Wirksamkeit des Nutzungsvertrags grundsätzlich unberührt. Soweit WahlPuls einen Verbrauchervertrag über ein digitales Produkt bereitstellt, richten sich etwaige vertragsrechtliche Folgen eines Widerrufs oder Widerspruchs nach den zwingenden gesetzlichen Voraussetzungen; allein aus der Ausübung solcher Rechte wird kein Schadensersatzanspruch von WahlPuls hergeleitet.

20. Beschwerderecht

Betroffene Personen haben nach Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes.

Für den derzeit in Berlin ansässigen Verantwortlichen kommt insbesondere die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alt-Moabit 59–61, 10555 Berlin, E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de, in Betracht.

21. Änderungen dieser Datenschutzerklärung

Wir passen diese Datenschutzerklärung an, wenn sich Funktionen, Datenflüsse, Dienstleister, Rechtsgrundlagen oder gesetzliche Anforderungen ändern. Die jeweils aktuelle Fassung wird in der App beziehungsweise auf der WahlPuls-Webseite bereitgestellt.

Registrierte Nutzer werden über wesentliche Änderungen in geeigneter Weise informiert. Eine Zustimmung wird nur verlangt, wenn sie rechtlich erforderlich ist. Eine bloße Kenntnisnahme einer Datenschutzerklärung und eine datenschutzrechtliche Einwilligung werden technisch und rechtlich getrennt behandelt.